Hotline COVID-19-Tests
T +423 235 45 32 - ganze Woche; 24 Std.
Die Teststrasse in der Marktplatzgarage in Vaduz ist von Montag bis Sonntag von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Landesspital: Medizinische Notfälle
T +423 235 44 11 - ganze Woche; 24 Std.
Ärztenotruf: Medizinische Notfälle
T +423 230 30 30 - ganze Woche; 24 Std.
Amt für Gesundheit: Fragen rund um das neue Corona-Virus und gesundheitsbezogene Massnahmen der Regierung
T +423 236 73 46 - Montag-Freitag; Bürozeiten
Hotline Coronavirus: nicht medizinische Fragen
T+423 236 76 82 - Montag-Freitag; Bürozeiten
Amt für Volkswirtschaft: Kurzarbeitsentschädigung, Unterstützung für Einzel- und Kleinstunternehmen sowie Betriebskostenzuschuss
T +423 236 69 43 - Montag-Freitag; Bürozeiten
Schulamt
T +423 236 70 40 - Montag-Freitag; Bürozeiten
Kriseninterventionsteam KIT
T +423 230 05 06 - ganze Woche; 24 Std.
Wann muss ein Kind zu Hause bleiben?
Es wird generell geraten, dass Kinder eine Krankheit wie beispielsweise eine Grippe oder Erkältung zu Hause auszukurieren. Denn auch andere Erkältungserreger sollten nicht weiterverbreitet werden. Kinder mit verdächtigen Symptomen wie Fieber, Fiebergefühl, Halsschmerzen, trockener Husten, Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen oder plötzlicher Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns sollten sich isolieren und erst wieder zur Schule gehen, wenn sie mindestens 24 Stunden beschwerdefrei sind. Laut Amt für Gesundheit und Schulamt kann ein Kind mit leichten Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen den Unterricht besuchen. Genaueres ist in den Schutzkonzepten festgelegt, die für jede Schule vorliegen müssen.
Wann sollte ein Kind einen Coronatest machen?
Zeigt ein Kind eines oder gleich mehrere der häufig vorkommenden Symptome, sollte die Testhotline (Tel. 00423 235 45 32) oder der Kinderarzt angerufen werden, die eine Empfehlung abgeben. Es wird festgehalten, dass niemand zu einem Test gezwungen wird. Das Schulamt und die einzelnen Schulen appellieren an die Vernunft und damit an die Solidarität der Eltern, um die Gefahr der Corona-Ausbreitung so gering wie möglich zu halten.
Darf die Lehrperson ein Kind mit Symptomen nach Hause schicken?
Wenn bei einem Kind in der Schule Erkältungssymptome festgestellt werden, sollten die Eltern benachrichtigt werden. Die Schüler werden nicht unbeaufsichtigt nach Hause geschickt. Es wird jedoch erwartet, dass symptomatisch gewordene Schüler in der Schule abgeholt werden.
Was geschieht, wenn aufgrund der Erkältungssaison viele Schüler ausfallen? Kommt es dann wieder zum Fernunterricht?
Die epidemiologische Lage wird von den Behörden laufend geprüft und die Richtlinien werden dementsprechend angepasst. Ob es wieder zum Fernunterricht kommt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Bevor aber ein so weitreichender Schritt beschlossen würde, müssten schon sehr viele Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ausfallen.
Wer entscheidet über Klassenschliessungen?
Quarantänemassnahmen für Klassen oder ganze Schulen werden nicht von der Schulleitung, sondern vom Amt für Gesundheit angeordnet.
Was hat Corona mit der Grippeimpfung zu tun?
Die Grippeimpfung schützt nicht vor dem neuen Coronavirus. Der kommende Winter wird eine besondere Herausforderung, denn ohne eine Impfung gegen Covid-19 wird auch die Pandemie noch nicht zu Ende sein. Das Coronavirus der aktuellen Pandemie ist für das Immunsystem von vielen Menschen noch völlig neu. Deshalb ist die Anzahl der Personen, die schwer an Covid-19 erkranken können, deutlich höher als die Anzahl der Personen mit Grippekomplikationen während einer normalen Grippesaison. Die Grippeimpfung vermindert zumindest das Risiko, an Grippe zu erkranken. Denn eine Grippe verläuft nicht immer harmlos.
Im Gegenteil: Manchmal führt sie zu schweren Komplikationen. Davon betroffen sind vor allem Menschen ab 65, schwangere Frauen, Personen mit chronischen Erkrankungen, Säuglinge und frühgeborene Kinder bis zwei Jahre. Die Grippe-Impfempfehlungen konzentrieren sich auch in diesem Jahr auf alle Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko sowie ihre engen Kontaktpersonen im privaten und beruflichen Bereich.
Hinweise und Empfehlungen für Eltern von Kindern bei Kindergarten und Primarschule
Hinweise und Empfehlungen für Eltern von Jugendlichen der Sekundarstufe
Bei Fragen zum Schulbetrieb hilft das Schulamt unter der Telefonnummer +423 236 70 40 weiter. Anfragen können auch an die Email-Adresse info.sa(at)llv.li geschickt werden. Unsere Linien sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr besetzt.
Die gängigen Hygienemassnahmen (häufiges und gründliches Händewaschen mit Warmwasser und Flüssigseife; nicht Hände schütteln; in Taschentuch oder Armbeuge husten oder niesen; bei Fieber und Husten zuhause bleiben) gelten unverändert im neuen Schuljahr 2020/21.
Generell gilt die Distanzregel von 1.5 Meter, die eingehalten werden sollte. Unter Schulkindern sind die Distanzregeln nicht verbindlich, jedoch zwischen Schulkindern und Erwachsenen sowie unter Erwachsenen.
Im öffentlichen Verkehr und im Schulbus besteht für alle Fahrgäste ab 12 Jahren und somit auch für alle Schülerinnen und Schüler ab diesem Alter sowie Lehrpersonen eine Maskenpflicht. Abgesehen davon wird das Tragen von Masken generell in denjenigen Situationen empfohlen, wo die Distanzregeln (1.5 Meter) nicht eingehalten werden können. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Schulkinder. Es macht jedoch Sinn, dass auch die Schülerinnen und Schüler den Abstand wo gut möglich einhalten. Zwischen Schulkindern und Erwachsenen sowie unter Erwachsenen ist der Abstand jedenfalls einzuhalten. Wo dies nicht möglich ist, können Masken eine Schutzmassnahme sein.
In den Schulgebäuden gilt eine generelle Maskentragpflicht für das Lehr- und Schulpersonal sowie für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 12. Geburtstag. Für schulexterne Personen ab dem 12. Geburtstag gilt im Schulhaus ebenfalls eine Maskenpflicht. Der Aufenthalt schulexterner Personen muss auf das notwendige Minimum reduziert werden.
bei Verstössen kann sie Massnahmen nach Art. 24 SchulOV (www.gesetze.li) ergreifen; bei Privatschulen richten sich die Massnahmen nach den schulinternen Vorschriften.
Ausnahmen von der generellen Maskentragpflicht in den Schulgebäuden:
- Betreuungs- und Therapiesituationen, in denen das Tragen einer Maske die Betreuung oder die Therapie wesentlich erschwert. In solchen Situationen ist der Mindestabstand gegenüber den Schülerinnen und Schülern oder anderen Erwachsenen einzuhalten oder der Schutz durch andere Massnahmen (z.B. Scheibe) zu gewährleisten.
- Sportunterricht oder sportliche Aktivitäten; Körperkontakt ist aber möglichst zu vermeiden, und auf entsprechende Sportarten oder Turnübungen ist zu verzichten.
- Musikunterricht, sofern das Tragen einer Maske den Unterricht wesentlich erschwert. In solchen Situationen ist der Mindestabstand gegenüber den Schülerinnen und Schülern oder anderen Erwachsenen einzuhalten oder der Schutz durch andere Massnahmen (z.B. Scheibe) zu gewährleisten.
Betreffend Reiserückkehrenden gelten die Richtlinien, die die Regierung Anfang Juli festgesetzt hat: In Anlehnung an den entsprechenden Entscheid in der Schweiz müssen sich Personen, die nach Liechtenstein einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus aufgehalten haben, für zehn Tage in Quarantäne begeben. Zudem müssen sie sich innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise beim Amt für Gesundheit melden. Liechtenstein übernimmt dabei die entsprechende Liste Liechtenstein übernimmt dabei die entsprechende Liste des Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit (BAG), auf welcher Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgeführt sind.
Aktuelle Informationen zur Quarantänepflicht sind unter dem folgenden Link abrufbar:
Die Sensibilisierung erfolgt von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen erfolgt unter dem Hashtag #HebenSorg in sozialen Medien und auf dieser Webseite. Hinsichtlich der Prävention bzw. Schutzmassnahmen erhielten bereits alle Eltern und Betreuende eine Checkliste (siehe Downloads).
Ja, sie sind geöffnet. Aber Kinder dürfen ihr Essen oder ihr Getränk nicht teilen. Personenansammlungen sind zu vermeiden (z.B. durch ein zeitlich gestaffeltes Personenaufkommen, Lehrpersonen zu besonderen Zeiten). Es sind auch Schutzeinrichtungen für das auszugebende Essen und das bedienende Personal installiert (zum Beispiel Plexiglasscheiben). Hinsichtlich des Betriebs von Schulmensen bzw. der Abgabe von Verpflegung im Schulhaus gilt insbesondere: Die Konsumation von Speisen und Getränken darf ausschliesslich sitzend erfolgen. Keine Durchmischung von verschiedenen Klassen oder Gruppen am selben Tisch (erleichtert ein allfälliges Tracing). Die Schülerinnen und Schüler müssen eine Gesichtsmaske tragen, ausser wenn sie an einem Tisch sitzen. Für Schulmensen bzw. für die Abgabe von Verpflegung am Gymnasium, an der BMS, am ZSJ, in der Kunstschule sowie an der Privatschule formatio gilt ausserdem: Die Grösse der Personengruppe darf höchstens sechs Personen pro Tisch betragen. Die Personengruppen müssen an den einzelnen Tischen so platziert werden, dass der erforderliche Abstand zwischen den einzelnen Gruppen eingehalten wird. Kann der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden, sind zwischen Gruppen trennende Elemente zu verwenden.
Der Schulweg soll nach Möglichkeit zu Fuss oder mit dem Velo zurückgelegt werden.
Der Schülertransportdienst wird gemäss öffentlichem Fahrplan und den bisherigen Schulbusfahrplänen betrieben. Wo mit Schülerinnen und Schülern die öffentlichen Verkehrsmittel oder andere Transportmittel benutzt werden, sind Schutzmasken ab 12 Jahren Pflicht. Für die Fahrten z.B. zum Schwimmunterricht können den Schulkindern der Gemeindeschulen auf Wunsch Schutzmasken zur Verfügung gestellt werden
Gespräche mit Eltern finden momentan vorwiegend telefonisch oder über Videocall statt. Der Aufenthalt schulexterner Personen muss auf das notwendige Minimum reduziert werden und nach Möglichkeit ist im Vorfeld eine Anmeldung bei der Schule vorzunehmen. Für schulexterne Personen ab dem 12. Geburtstag gelten im Schulhaus eine Maskenpflicht und die Einhaltung der Hygiene- und Distanzmassnahmen
Wichtig ist, dass diejenigen Kommunikationswege genutzt werden, die den jeweiligen Möglichkeiten der Elternhäuser angepasst sind. Nicht alle haben zuhause Zugriff auf einen Computer. Aus diesem Grund gibt es keine zentrale Vorgabe, über welchen Kanal kommuniziert wird. Die Lehrpersonen kennen und überschauen ihre Klassen am besten und finden so die geeigneten Wege.
Alle Lehrpersonen sind per E-Mail erreichbar: nachname.vorname(at)schulen.li.
Auf Aktivitäten mit höheren Übertragungsrisiken ist zu verzichten. Momentan finden keine Schulveranstaltungen, Elternabende, Schulausflüge, Projekte mit externen Personen etc. statt.
Seit einiger Zeit laufen die Vorbereitungen für die IT-Ausstattung der Schulen, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler. Gemäss Zeitplan wurde die Realschule Balzers im Mai als Pilotschule ausgerüstet. Alle weiteren Schulen werden im Verlauf des Schuljahres 2020/21 mit mobilen Endgeräten ausgestattet.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: https://lile.li/projekt-ict.html.